Als Heilpraktikerin bin ich berechtigt im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker // GbüH // abzurechnen, die Kosten belaufen sich pro Behandlung auf 65€ bis 95€ pro Behandlung (50 – 60 min.). Außerdem kann ich über private Krankenversicherungen abrechnen oder biete meine Leistungen für Selbstzahler an.
Osteopathie zählt nicht zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Seit Januar 2012 bezuschussen jedoch etliche Krankenkassen die Kosten für Osteopathie.
Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrer gesetzlichen Kasse in Verbindung und erfragen die Modalitäten. Oder informieren sich auf: osteokompass.de, dort sind die Modalitäten der meisten Kassen gelistet.